Alle Schauspieler:innen sind gesund! Wir freuen uns auf Euch!
Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen:
- Keine Zutrittsregelungen
- Keine Personenobergrenzen
- Keine allgemeine Sperrstunde
- Öffnung der Nachtgastronomie
- Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Stand: 16.02.2022, Quelle: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz